Besondere Vertragsbedingungen für die Lieferung von Waren

Stand: 01. Januar 2021

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der von Fix-ITS – IT-Lösungen, Inhaber Michael Karrer (Fix-ITS) über die Lieferung von Waren, insbesondere technischen Geräte und Standardsoftware nebst Zubehör. Hiervon abweichende Vereinbarungen des  Kunden, die Fix-ITS nicht ausdrücklich durch Erklärung in Textform anerkannt hat, werden nicht Vertragsbestandteil. Daneben gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB).

2. Lieferung von Waren

2.1. Teillieferungen sind zulässig.

2.2. Die von uns genannten Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn wir einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft bestätigen.

2.3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung.

2.4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr.

2.5. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn, dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend.

2.6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“.

2.7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente.

2.8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Kunde hat bei der Lieferung von Waren, insbesondere großen und schweren technischen Geräten die Zuwegung zum vereinbarten Lieferort im Sinne von Ziff. 2.3. auf einer lichten Breite von 90 cm frei von Stufen und sonstigen Barrieren zur Verfügung zu stellen.

3.2. Bei dem Erwerb von Software ist es alleinige Aufgabe des Kunden anhand der Herstellervorgaben zu prüfen, ob diese auf der von ihm eingesetzten Hardware mit der von ihm eingesetzten Betriebssystemsoftware lauffähig ist, es sei denn, diese Software wurde von uns in Textform für den Einsatz auf dem System des Kunden empfohlen.

3.3. Für die Einrichtung von technischen Geräten und Software gelten die Besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen.

4. Mängelhaftung

4.1. Ist der Käufer Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach ihrem Empfang umfassend zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung. Erfolgt die Lieferung direkt vom Hersteller, sind Mängel stets auch uns gegenüber zu rügen; Mängelvermerke auf den Frachtpapieren reichen nicht aus.

4.2. Da wir bei Software nur zur Verschaffung von Nutzungsrechten verpflichtet sind (siehe Ziff. 2.4), haften wir  nicht für Mängel und sonstige Fehlfunktionen der Software, sondern ausschließlich für Abweichungen im Umfang der vom Hersteller eingeräumten Nutzungsrechten zu dem zwischen uns und dem Kunden in Textform vereinbarten Nutzungszweck. Bei der Abwicklung der Mängelansprüche gegenüber dem Hersteller sind wir gern behilflich, hierzu jedoch nicht verpflichtet.

4.3. Mängel werden wir nach unserer Wahl entweder nachbessern, umtauschen oder die mangelhafte Ware gegen Erstattung des ganzen oder teilweisen Kaufpreises zurücknehmen. Statt einer Ersatzlieferung bzw. statt Nachbesserung steht dem Käufer ausnahmsweise das Recht zu, wahlweise das Vertragsverhältnis rückgängig zu machen (Rücktritt) oder das Entgelt angemessen herabzusetzen (Minderung), vorausgesetzt, dass wir die Nacherfüllung schriftlich verweigert haben, bereits zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind, auch die zweite Ersatzlieferung erhebliche Fehler aufweist oder die Nacherfüllung unmöglich ist.

4.4. Mängelansprüche entfallen für Mängel, die u.a. zurückzuführen sind auf

ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere übermäßige Beanspruchung oder falsche Lagerung,

falsche Montage,

natürliche Abnutzung,

eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen an dem Liefergegenstand;

Betrieb unter Einwirkung von elektromagnetischen Feldern;

Betrieb unter Stromschwankungen, die über das im öffentlich Elektrizitätsnetz gewöhnliche Maß hinausgehen; sowie

Betrieb unter für Mikroelektronik ungeeigneten raumklimatischen Bedingungen, wobei es maßgeblich auf die von uns vor Vertragsschluss mitgeteilten Hersteller-Spezifikationen ankommt.

Mangels Mitteilung solcher Spezifikationen gilt als ungeeignet eine auch nur vorübergehende Umgebungstemperatur von weniger als 20 oder mehr als 27 Grad Celsius, eine auch nur vorübergehende Abweichung der relativen Luftfeuchtigkeit von dem von der CIBSE (Chartered Institute of Building Service Engineers) empfohlene Wert von 45 % bis 60%, oder ein auch nur vorübergehende Feinstaubbelastung der Umgebungsluftmit mehr als 10 mg/m³.

4.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. auch unter dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit, der positiven Forderungsverletzung, der Verletzung  vorvertraglicher Pflichten und der unerlaubten Handlung) – bestehen nicht.

4.6. Die Bestimmungen zur Haftungsbegrenzen und -beschränkung in Abschnitt „Haftung“ unserer AGB bleiben unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit uns unser Eigentum. Wird die Ware von dem Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache, und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes zu dem der anderen benutzten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bei Nichtbarzahlung hat der Kunde mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt ferner bereits jetzt seine Forderungen aus der Weitergabe dieser Ware sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns die für die Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nach, so haben wir jederzeit – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – das Recht, die Herausgabe der Vorbehaltsware an uns zu fordern und/oder die an uns abgetretenen Rechte direkt geltend zu machen.

5.4. Übersteigt der Wert der an uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

6. Sonstiges

6.1. Es findet nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

6.2.  Diese BVB gehen im Kollisionsfall unseren AGBs vor.

Stand: 10.05.2022 – Fix-ITS – IT-Lösungen, Inhaber Michael Karrer